Wie bewerten Planer:innen und Archiktekt:innen die Berliner Bauordnungsnovelle? Welche bodenpolitischen Spannungsfelder zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen Ansprüchen gilt es darüber hinaus zu bewältigen und wie kann das gelingen? Im Interview mit Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, sprachen wir über dringend benötigte Gesetzesanpassungen, die Forderung nach einer Abrissgenehmigungspflicht und die Notwendigkeit einer weitsichtigen und interdisziplinären Beplanung von Grundstücken.
Theresa Keilhacker im Interview
Illustration: die superpixel
Dariya Kryshen: Hallo Theresa Keilhacker! Am 27. September gab es eine Vorlage zur Beschlussfassung, zur Änderung der Bauordnung für Berlin durch den Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler.
Theresa Keilhacker: Ja – und schon vor der Wiederholungswahl haben wir einen Forderungskatalog dafür vorgelegt. Von unseren über zehn Vorschlägen ist nun nur einer vom Senat übernommen worden. Deshalb sind wir natürlich sehr enttäuscht.
Dariya Kryshen: Wie sahen eure Vorschläge und Forderungen aus?
Theresa Keilhacker: Die HOAI gibt 9 Leistungsphasen vor: am Anfang steht die Grundlagenermittlung, der Vorentwurf und der Entwurf, dann folgt der Bauantrag. Er steht mit der Leistungsphase 4 also relativ am Anfang des Planungsprozesses. Wenn man sich auf einen Bauantrag vorbereitet, dann braucht es einen ordnungspolitischen Rahmen, innerhalb dessen wir und unsere Bauherr:innen uns bewegen können – den wir zu beachten und einzuhalten haben. Dann haben wir eine verlässliche Beratungsgrundlage. Wenn dieser Rahmen nur Empfehlungscharakter für Nachhaltigkeitskriterien hat, wird in der Praxis fast immer der ökonomische Aspekt obsiegen und die sozialen und ökologischen Umweltfolgen werden auf die Gesellschaft abgewälzt. Das kann nicht sein! Wir wollen, dass die Umweltfolgen beim Bauherrn verbleiben und entsprechend eingepreist werden.
Unsere wichtigste Forderung ist eine Genehmigungspflicht, die den Abriss erschwert – und zwar für alle Gebäude. Das ist für uns eine Kernforderung, weil in den Gebäuden graue Energie gebunden ist. Die damit verbundene Darlegungspflicht erlaubt uns eine Art Lebenszyklusanalyse für den Bestand hinsichtlich Ressourcenverbrauch und CO₂-Ausstoß. In Berlin wird leider in hohem Maße abgerissen. Vor allem betrifft das den Nachkriegsstädtebau, welcher ganz bewusst nach Prinzipien für mehr Licht, Luft und Sonne entwickelt wurde. Die effizienten Grundrisse bieten bezahlbaren Wohnraum und große Freiraumqualitäten in den Höfen, die ökologisch und sozial starke Wirkung entfalten. Auf den ersten Blick sind diese Qualitäten oft nicht erkennbar, weil sich die Gebäude häufig in einem unsanierten Zustand befinden, der Abriss wird akzeptiert. Aber hinter den Abrissen steckt oft ein Spekulationsinteresse, da auf dem Grundstück durch Abriss und Neubau nicht selten doppelt so viel Geschossfläche erzielt werden kann. Damit versiegelt man aber oft auch doppelt so viel Bodenfläche. Deshalb befürworten wir Erleichterungen im Bestand, um diese Gebäude durch Sanierung, Umbau und Aufstockung für mehr Wohnraum zu ertüchtigen, ohne dabei bestehenden Wohnraum zu zerstören.
Ähnlich verhält es sich mit dem § 34 des BauGB, der auf dem Gebiet der ehemaligen Ost-Berliner Bezirke greift und der das Bauen im Innenbereich regelt. Der Paragraf sorgt oft dafür, dass im sehr großmaßstäblichen Städtebau nachträglich neue Gebäude in die grünen Höfe geschoben werden, wodurch wertvoller Begegnungs- und Grünraum verloren geht. Das lässt sich leider nicht über die Bauordnung regeln, aber über qualifizierte Bebauungspläne.
Zurück zur Bauordnung: Aus der angesprochenen Novelle lesen wir das Ziel heraus, sie möglichst schlank zu halten, um Geschwindigkeit in die Prozesse zu bringen. Die Handschrift der SPD ist hier sehr deutlich. Wir sagen: Das ist überhaupt keine Beschleunigung, weil man eben viele Konflikte im Vorfeld nicht klärt, die dann im Nachgang aufkommen.
Wir haben deshalb einen relativ komplexen Absatz eingefügt, weil Jurist:innen zu Recht darauf verweisen, dass man Abriss nicht verbieten darf, weil zu stark in Eigentumsrechte eingegriffen würde. Insofern hängen wir einfach die Latte für die Genehmigung höher:
„Eine Anlage darf nicht errichtet oder zurückgebaut werden, wenn der zuständigen Behörde nicht zuvor ein Nachhaltigkeitskonzept im Sinne des Abs. 1 vorgelegt und von ihr nach eigener Sachverhaltsermittlung und Wertung als nachhaltig bestätigt worden ist. Bei beabsichtigtem Rückbau eines Bauwerks mit anschließender Neubebauung ist ferner eine Lebenszyklusanalyse und -Berechnung für den Rückbau und den Neubau vorzulegen, wobei der Rückbau dem Neubau anzulasten ist und der Rückbau nur zuzulassen ist, wenn der Neubau insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks. Die Einbeziehung der Kosten für Umweltauswirkungen sollte unter Berücksichtigung der Tonnen CO₂ in neuen Gebäuden erfolgen. Näheres zu den Kriterien der Ressourcen- und der Klimaschonung nach einem anerkannten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen, sowie zur behördlichen Prüfung und den Kriterien der besonders erhaltenswerten Bausubstanz regelt eine vom Senat zu erlassende Rechtsverordnung.“
Wir hätten uns gewünscht, dass besonders erhaltenswerte Bausubstanz als Teil der Baukultur begriffen wird und auch in der Novelle der Bauordnung vorkommt. Damit könnte man über den Denkmalschutz hinausgehende Gebäudeklassifizierungen vornehmen und deutlich mehr Gebäude vor dem Abriss bewahren. Zum Beispiel könnte man Gebäude, die besonders städtebaulich prägend oder charakteristisch für das Quartier sind, schützen. Der Begriff besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist der Rechtsanwendung durch die KfW-Förderung bekannt und schafft ein zusätzliches Problembewusstsein für die Situation, dass nicht einfach alles abgerissen wird, was einem gerade in die Quere kommt.
Wir haben die Philosophie: Im Bestand müssen wir von Normen und Ballast befreit werden, damit wir überhaupt umbauen und ertüchtigen können. Im Neubau wiederum legen wir die Latte wirklich hoch. Gleichzeitig denken wir – man muss ein Gleichgewicht finden, wichtige Standards nicht zu schleifen. Wer aber definiert, was wichtig ist, beispielsweise im Bereich der Barrierefreiheit? Das müssen wir als Gesellschaft tun. Trotzdem könnte der Ermessensspielraum bei Normen und Vorschriften im Bestand größer gestaltet werden.
Clemens Weise: Scheitert der Ermessensspielraum an den Kapazitätsproblemen der Verwaltung?
Theresa Keilhacker: Ja! Wie kann eine Verwaltung, die so unterbesetzt ist und nicht ausreichend digitale Möglichkeiten nutzt, es schaffen, ihre Ermessensspielräume überhaupt zu nutzen? Dafür braucht es ein Vieraugengespräch zwischen den Planenden und der Behörde. Und es braucht natürlich mehr Zeit, um einen Fall einzuordnen und zu bearbeiten. Wir denken zum Beispiel, dass durch den sich in der Entwicklung befindlichen digitalen Bauantrag einige Prozesse in der Verwaltung effizienter gestaltet werden und dann an einer anderen Stelle dafür ein Vieraugengespräch für die Ermessensspielräume geführt werden könnte. Aber dafür muss noch viel passieren: Aktuell gibt es in Berlin nur eine Person, die für die Umsetzung des digitalen Bauantragszuständig ist. Das reicht natürlich vorne und hinten nicht.
Dariya Kryshen: Es werden aktuell viele Mittel investiert, damit Berlin eine Schwammstadt wird. Wenn Regenwasserversickerung bei der Planung im Vorfeld mehr mitbedacht werden würde, dann wären nachträgliche Mittel gar nicht nötig. Aktuell werden die Probleme also im Nachgang gelöst. Inwiefern kann man die Probleme von morgen heute schon mitbedenken und einkalkulieren?
Theresa Keilhacker: Genau so ist es. Letztendlich ziehen wir die Konflikte nach hinten, weil Bauherr:innen auf die Tube drücken und vermeintlich Geld sparen wollen, das rächt sich am Ende. Das ist ein altes Problem, das uns planende Berufe immer begleitet. Man muss am Anfang wirklich alles mitdenken. Wenn es nicht gemacht wird, dann rächt sich das im Laufe des Prozesses. Ich appelliere immer wieder dazu, möglichst schnell alle Fachleute von Anfang an einen Tisch zu bringen.
Deswegen ist eine weitere wesentliche Forderung, die nicht übernommen wurde, der sogenannte qualifizierte Freiflächenplan, der den Außenraum in Zusammenhang mit der Architektur betrachtet und mit der Bauantragsunterlage abgegeben werden muss. Bisher wird nur ein Lageplan verlangt. Die immer beengteren Verhältnisse auf den Grundstücken beim Bauen im Bestand, erfordern aber eine frühere Beteiligung und engere Zusammenarbeit zwischen Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen, um bspw. Artenvielfalt, Biodiversität, Regenwassermanagement, Versickerung auf dem Grundstück, Spielplätze, Feuerwehrzufahrt, Gründächer, Fotovoltaik auf den Dächern etc. in einen Plan zu integrieren. Das sind konkurrierende Aspekte auf oft sehr kleinen Grundstücken, die man sauber abwägen und ggf. auch durch multicodierte Flächen übereinanderlegen muss. Wir sagen: Alles von Anfang an mitdenken, damit es nicht am Ende so ein Knoten ist, der den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess aufhält.
Clemens Weise: Beim letzten Runden Tisch ging es auch um Flächenkonkurrenzen anhand des konkreten Beispiels des Emmauswaldes, der eine wichtige Versickerungsfläche und ökologisch wertvoll ist. Aber wenn dieser – wie geplant – teilweise bebaut wird, fallen diese Ressourcen weg. Wie siehst du diese Schnittstelle von Bodenpolitik und individuellen Pflichten, die Eigentümer:innen auferlegt werden müssen?
Theresa Keilhacker: Der Emmauswald ist ein typisches Beispiel. Der Senat muss Verwaltung ertüchtigen, qualifizierte B-Pläne zu erstellen. Er könnte auch externe Freischaffende beauftragen, um Bebauungspläne erstellen zu lassen, die solche Konflikte verhindern bzw. rechtzeitig zu tragfähigen Kompromissen führen. Wir sind überzeugt, dass rechtzeitige Partizipation sehr hilft, weil die zukünftigen und derzeitigen Anwohner:innen am besten wissen, welche Bedürfnisse es vor Ort gibt. Man muss eben Deadlines setzen: sechs Monate Zeit für Beteiligung und Aushandlungen, sechs Monate für die Aufstellung eines B-Plans – und ein Jahr später hat man ihn dann. Viele Pläne von vor 30 oder 50 Jahren sind veraltet. Um nicht dauernd Konflikte zu provozieren, sollte man sie deswegen anpassen.
Dariya Kryshen: Gibt es auf Bundesebene bessere Erfahrungen?
Theresa Keilhacker: Der Bund hat schon vor 15 Jahren Wettbewerbe eingeführt, an denen Landschaftsarchitekt:innen mit Architekt:innen zusammen teilnehmen können. Der Bund hat es schon lange begriffen und damals einen Runden Tisch Nachhaltiges Bauen eingeführt, es ist dort absolut eingeübte Praxis anhand von Bewertungskriterien des nachhaltigen Bauens (BNB) Projekte umzusetzen. Unser Senat kopiert das Modell einfach nicht systematisch.
Dariya Kryshen: Wie kann man das Thema Umbau auch den renditeorientierten Entwickler:innen schmackhafter machen? Gibt es Möglichkeiten, sie besser mitzunehmen?
Theresa Keilhacker: Die Ordnungspolitik muss für Private wie für Öffentliche einen Rahmen bilden und den Weg prägen, wo die Gesellschaft hin will. Wenn wir Klimaschutz und Bauen zusammen bekommen wollen, dann können wir nicht allein auf Freiwilligkeit setzen. Die Baugesetze gelten für alle! Natürlich hätte die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion, aber in Berlin ist diese schon lange verloren gegangen – oder es gab sie nie. Nach meinem Eindruck agieren in Berlin Private und Öffentliche inzwischen nach dem gleichen Muster, nämlich allein nach ökonomischen Kriterien – soziale und ökologische Anforderungen fallen hinten runter.
Ein Beispiel ist das Jugendzentrum in der Rathenower Straße. Ich habe mich jahrelang für den Erhalt eingesetzt. Aus rein ökonomischen Gründen wurde ein gemeinwohlorientierter Bebauungsplan aus den 1970er Jahren geändert, damit man ein Urbanes Gebiet mit einer dreifachen Geschossflächenzahl (GFZ) entwickeln kann. Landeseigene Unternehmen sind dazu angehalten, schwarze Zahlen zu schreiben, so auch die BIM. Am schlimmsten finde ich, dass sie einige ihrer eigenen Zahlen gar nicht kennen. Beispielsweise wissen sie nicht (bzw. veröffentlichen es nicht), wie viel Energie und CO₂ der landeseigene Gebäudebestand verbraucht. Man schaut da einfach in ein großes Loch, muss ich leider in dieser Drastik sagen.
Dariya Kryshen: Was wären denn positive Beispiele, bei denen die Dinge anders gedacht oder gemacht wurden? Gibt es diese überhaupt in Berlin oder müssen wir in andere Städte schauen?
Theresa Keilhacker: Es gibt Projekte, bei denen die soziale und ökologische Nachhaltigkeit im Vordergrund steht. Nach dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit muss aber alles auch bezahlbar sein . Es gibt bspw. eine Machbarkeitsstudie für das ehemalige Stasi-Krankenhaus in Berlin Buch. Diese zeigt, dass, wenn man nicht abreißt, es möglich ist, durchaus kreative neue Ansätze zu finden in eine bestehende Gebäudestruktur Wohnungen einzufügen. Wenn man das Gebäude abreißen würde, verliert man nicht nur ein Stück Identität, sondern auch die graue Energie. Mein Eindruck ist, dass die BIM sich hier bewegt und auch an solche Konzepte denkt. Man hat hier den Mut, mit einem „Lost Place“ anders umzugehen und einerseits etwas Kreatives und Neues draus zu machen und dabei die Geschichte nicht zu negieren. So eine Entwicklung wäre beim Objekt An der Urania auch möglich. Das Haus der Statistik ist ebenfalls ein Pionier und sollte an dieser Stelle unbedingt gewürdigt werden. So müssen wir nun die Learnings daraus in die anderen Prozesse übertragen und für alle landeseigenen Gebäude eine Machbarkeitsstudie für deren Erhalt bzw. Ertüchtigung fordern.
Kann nach einer Machbarkeitsstudie von orange architekten umgenutzt werden: Das ehem. Stasi-Krankenhaus in Berlin-Buch. Das ist auch wegen der darin gebundenen grauen Energie notwendig, sagt Theresa Keilhacker. Bild: Theresa Keilhacker
Dariya Kryshen: Ja, wir müssen aus den Leuchtturmprojekten lernen, die Praxis in den Alltag zu überführen, die besser verzahnt ist und anders funktioniert.
Theresa Keilhacker: Genau. Die Überschrift muss eigentlich lauten: Vom Leuchtturm zum Sternenhimmel.
Dariya Kryshen: Wie hängen die von dir angesprochenen Themen konkret mit bodenpolitischen Entwicklungen zusammen?
Theresa Keilhacker: Es gibt schon einen direkten Zusammenhang. Wenn man abreißt und neu baut, und mehr, teilweise doppelt so viel, Geschossfläche generiert, dann versiegelt man mehr Grundfläche! Das nützt dem Geldbeutel Einzelner. Der Mensch, der da drin wohnt, hat seine bezahlbare Wohnung und seinen grünen Außenraum aber dann verloren. Das könnte man ökonomisch aufdröseln und sagen: Was kostet uns als Gesellschaft dieser verdrängte Mieter? Was kosten die Gesellschaft die Folgen für die Umwelt? Diese Folgekosten bezieht aber niemand mit ein. Der verdrängte Mieter ist aus dem Blickfeld verschwunden. So können wir nicht denken. Wir müssen ganzheitlicher denken. Es muss für alle Platz sein! Wenn man auf einem Grundstück eine Umbaupolitik umsetzt, eventuell zwei Geschosse aufstockt, dann steigt ja auch der Wert. Aber er steigt eben moderat und nicht im gleichen Maße wie bei Abriss und mehr Neubaumasse.
Das sehen wir am prominenten Beispiel der Habersaathstraße, wo der Investor den Plattenbau abreißen möchte. Auf dem Grundstück ist eine Grünfläche mit Teppichstangen und einem Spielplatz, mit großen Bäumen, man hört Vögel mitten in der Großstadt. Man könnte hier baulich behutsam etwas ergänzen, ertüchtigen usw. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass man eine Preissteigerung auf dem Grundstück erzielt, wenn man den Wert tatsächlich für die Menschen erhöht. Aber das ist oft nicht der Fall. Und die Wohnungen im höheren Preissegment, die dort entstehen, stehen oft leer und sind nicht gut verteilt.
Clemens Weise: Es gibt also noch viele Schritte zu gehen. Wie geht es weiter?
Theresa Keilhacker: Wir müssen an unseren Kernforderungen weiter festhalten und sie immer wieder kommunizieren. Wir müssen viele Bündnispartner:innen finden, damit die Argumente Breitenwirkung erzielen. Ich denke, Fachkenntnis und Vernunft sind an der Stelle überzeugend. Man spürt schon, dass die Dinge gerade nicht im Lot sind und diese Stadt große Probleme hat, das aufzulösen. Wir können da nur gemeinsam ran! Ich bleibe da immer optimistisch. Man darf einfach nicht nachlassen und sich entmutigen lassen, wenn man, wie jetzt eben durch die Wiederholungswahlen, in alte Muster zurückfällt. Das kann sich auch wieder ändern! Vielleicht bekommen wir auch das eine oder andere Thema mit der SPD durch. Es gibt dort auch eine jüngere Generation. Es tut sich schon auch etwas, dass Klima und das Bauen jetzt zusammen gedacht werden. Ich glaube, da müssen wir einfach immer wieder nachlegen.
Über Theresa Keilhacker, Präsidentin Architektenkammer Berlin
Freischaffende Architektin in Bürogemeinschaft mit Boris Kazanski in Berlin. 2014 wurde sie in die Kommission für nachhaltiges Bauen (KNBau) am Umweltbundesamt berufen. Seit Mai 2021 ist sie Präsidentin der Architektenkammer Berlin, seit 2022 Mitglied im Klimaschutzrat Berlin und im Expert*innen-Rat des Climate Change Center Berlin Brandenburg (CCC).