Konzeptverfahren-Beirat
Wie beim letzten Runden Tisch angekündigt, soll im ersten Quartal 2023 ein zivilgesellschaftlich besetzter fünfköpfiger zivilgesellschaftlicher Beirat für den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren des Landes Berlin ins Leben gerufen werden. Das ist die Umsetzung einer der Kernforderungen der ersten Werkstatt Konzeptverfahren und ein wichtiger Beitrag zu einer transparenteren Liegenschaftspolitik.
Was ist der Steuerungsausschuss (SteA) Konzeptverfahren?
Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren innerhalb der Berliner Verwaltung entscheidet über den Umgang mit landeseigenen Flächen und gibt die inhaltlichen Kriterien für Konzeptverfahren vor – etwa Qualität des Konzepts, Qualität der Architektur, Klimafreundlichkeit – und entscheidet über das Verhältnis der Kriterien untereinander. Daraus resultiert eine Bewertungsmatrix, die Bestandteil des Exposés zum jeweiligen Grundstück wird. Zur Bedeutung der Konzept-Bewertungsmatrix, siehe auch Studie Baukultur für das Quartier: Prozesskultur durch Konzeptvergabe.
Wer sitzt im SteA Konzeptverfahren?
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus je einer Vertreter:in folgender Abteilungen („ständige“ Mitglieder):
1× der BIM GmbH;
aus den Senatsverwaltungen …
1× für Finanzen;
1× für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen;
1× für Wirtschaft, Technologie und Forschung,
1× der Senatskanzlei, sowie
1× des Bezirks, in dem das Grundstück liegt.
Ggf. werden weitere Senatsverwaltungsvertreter:innen hinzugezogen, wenn deren Zuständigkeit berührt wird (=„nicht-ständige“ Mitglieder).
Was ist der zivilgesellschaftliche Beirat des SteA Konzeptverfahren?
Bei diesem Beirat handelt es sich um eine Kernforderung der ersten Werkstatt Konzeptverfahren des Runden Tisches Liegenschaftspolitik, welcher
- mehr Transparenz bezüglich der Berliner Liegenschaftspolitik schaffen soll, da er im Steuerungsausschuss Konzeptverfahren vertreten sein und später dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik Bericht erstatten wird; und
- als wichtige Schnittstelle in die Zivilgesellschaft wirkt, in dem er Praxiswissen aus der Stadtgesellschaft in den Steuerungsausschuss zurückspielt.
Hierzu hat er ein Vorschlagsrecht für Tagesordnungspunkte und kann eigene Papiere (mit Forderungen, Expertise oder konstruktiven Vorschlägen) einbringen, gestützt durch eine Koordinierungsstelle. Der Beirat tagt bis zu 11 Mal im Jahr und zwei Vertreter*innen der fünf Beiratsmitglieder nehmen zusätzlich an den 11 Steuerungsausschuss-Sitzungen teil. Ferner wird an ca. 2 Runden Tischen zur Liegenschaftspolitik über die Arbeit im Beirat und mit dem Steuerungsausschuss berichtet. Für die Arbeit gibt es eine im Land Berlin angemessene Aufwandsentschädigung. Das Amt ist zunächst für 2 Jahre vorgesehen. Die Tätigkeit des Beirats wird nach einem Jahr evaluiert.
Wer wählt den Beirat aus?
Wer sitzt im Beirat?
Der Beirat wird aktuell gebildet. Sobald die Bewerber:innen ausgewählt sind, werden sie beim nächsten Runden Tisch Liegenschaftspolitik (#35) offiziell bestätigt. (Stand: 02.03.2023)