Konzeptverfahren-Beirat

Wie beim letzten Runden Tisch angekündigt, soll im ersten Quartal 2023 ein zivil­gesell­schaftlich besetzter fünfköpfiger zivilgesellschaftlicher Beirat für den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren des Landes Berlin ins Leben gerufen werden. Das ist die Umsetzung einer der Kern­forderungen der ersten Werkstatt Konzeptverfahren und ein wichtiger Beitrag zu einer transparenteren Liegenschaftspolitik.

Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren innerhalb der Berliner Verwaltung entscheidet über den Umgang mit landeseigenen Flächen und gibt die inhaltlichen Kriterien für Konzeptverfahren vor – etwa Qualität des Konzepts, Qualität der Architektur, Klimafreundlichkeit – und entscheidet über das Verhältnis der Kriterien untereinander. Daraus resultiert eine Bewertungs­matrix, die Bestandteil des Exposés zum jeweiligen Grundstück wird. Zur Bedeutung der Konzept-Bewertungsmatrix, siehe auch Studie Baukultur für das Quartier: Prozesskultur durch Konzeptvergabe.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus je einer Vertreter:in folgender Abteilungen („ständige“ Mitglieder):
1× der BIM GmbH;
aus den Senatsverwaltungen …
1× für Finanzen;
1× für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen;
1× für Wirtschaft, Technologie und Forschung,
1× der Senatskanzlei, sowie
1× des Bezirks, in dem das Grundstück liegt.

Ggf. werden weitere Senatsverwaltungsvertreter:innen hinzugezogen, wenn deren Zuständigkeit berührt wird (=„nicht-ständige“ Mitglieder).

https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/konzeptverfahren/

Bei diesem Beirat handelt es sich um eine Kernforderung der ersten Werkstatt Konzeptverfahren des Runden Tisches Liegenschaftspolitik, welcher

  1. mehr Transparenz bezüglich der Berliner Liegenschaftspolitik schaffen soll, da er im Steuerungsausschuss Konzeptverfahren vertreten sein und später dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik Bericht erstatten wird; und
  2. als wichtige Schnittstelle in die Zivilgesellschaft wirkt, in dem er Praxiswissen aus der Stadtgesellschaft in den Steuerungsausschuss zurückspielt.

Hierzu hat er ein Vorschlagsrecht für Tagesordnungspunkte und kann eigene Papiere (mit Forderungen, Expertise oder konstruktiven Vorschlägen) einbringen, gestützt durch eine Koordinierungsstelle. Der Beirat tagt bis zu 11 Mal im Jahr und zwei Vertreter*innen der fünf Beiratsmitglieder nehmen zusätzlich an den 11 Steuerungsausschuss-Sitzungen teil. Ferner wird an ca. 2 Runden Tischen zur Liegenschaftspolitik über die Arbeit im Beirat und mit dem Steuerungsausschuss berichtet. Für die Arbeit gibt es eine im Land Berlin angemessene Aufwandsentschädigung. Das Amt ist zunächst für 2 Jahre vorgesehen. Die Tätigkeit des Beirats wird nach einem Jahr evaluiert.

Es wird derzeit ein Auswahlgremium aus den Mitgliedern des Runden Tisches zusammengestellt, welches die Beiratsmitglieder nach Hintergrund und Eignung auswählen soll.

Der Beirat wird aktuell gebildet. Sobald die Bewerber:innen ausgewählt sind, werden sie beim nächsten Runden Tisch Liegenschaftspolitik (#35) offiziell bestätigt. (Stand: 02.03.2023)