Präambel
Der Runde Tisch zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik ist eine parteipolitisch unabhängige und fraktionsübergreifende Plattform aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden und Unternehmen. 2012 von der Initiative Stadt Neudenken gegründet, war sein Ziel, den Ausverkauf landeseigener Liegenschaften zu beenden und die Berliner Liegenschaftspolitik als Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung neu zu gestalten und transparent zu machen.
Der Runde Tisch fungiert als Bindeglied zwischen der Berliner Politik und der Zivilgesellschaft sowie als Beratungsgremium des Berliner Abgeordnetenhauses bei bodenpolitischen Entscheidungen. In enger Zusammenarbeit und auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung soll die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik und die dazu notwendigen Instrumente entwickelt und implementiert werden.
Für die Arbeitsweise am „Runden Tisch zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik (kurz: „Runder Tisch Liegenschaftspolitik“) gelten die folgenden Grundregeln.
1. Zielsetzung
Der Berliner „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“ unterstützt und fördert die Entwicklung und Umsetzung einer transparenten, bürgernahen und nachhaltigen Liegenschaftspolitik. Dafür liefert er Beiträge zu aktuellen Debatten und setzt neue Impulse, etwa in den folgenden Themenbereichen: Konzeptverfahren, Erbbaurecht, Ankaufspolitik, Liegenschaftskataster, Förderung der Kooperationen, Agenda einer gemeinwohlorientierten Liegenschaftspolitik, Flächenkonkurrenz und Nutzungskonflikte, Bundespolitische Initiativen, Selbstorganisation.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Runde Tisch mit allen weiteren relevanten Themen zur Liegenschaftspolitik und angrenzender Themenfelder, die von den Mitgliedern eingebracht werden, im Sinne einer
- kritischen Begleitung der Berliner Liegenschaftspolitik,
- Förderung eines Dialogs auf Augenhöhe zur Liegenschaftspolitik zwischen Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik,
- Vermittlung von Wissen und Trends im Themenfeld Liegenschaftspolitik,
- Vernetzung von Akteur*innen,
- Verhandlung von Liegenschaftsfällen mit dringlichem Handlungsbedarf oder von beispielhafter Bedeutung.
2. Organe
Der Runde Tisch besteht aus den Mitgliedern und der Koordinierungsstelle.
2.1 Mitglieder
Mitglieder des Runden Tisches können Organisationen/Institutionen – im Folgenden Organisationen genannt – oder Privatpersonen sein. Bei Mitgliedern von Organisationen benennt die Organisation die Vertreter*innen und deren Stellvertreter*innen. Unterschieden wird zwischen Mitgliedern mit Stimmrecht und beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht.
Eine geschlechterparitätische Besetzung des Runden Tisches wird angestrebt.
2.2 Initiale Mitglieder
Mit Inkrafttreten der Geschäftsordnung beschließt das Plenum gleichsam über die initiale Mitgliederliste im Anhang.
2.2.1 Mitglieder mit Stimmrecht
- Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses mit je bis zu 2 Vertreter*innen, insbesondere die stadtentwicklungspolitischen und finanzpolitischen Sprecher*innen.
- Politische Mandatsträger der Bezirksebene, insbesondere die Baustadträt*innen, welche nach Bedarf zum Runden Tisch eingeladen werden.
- Vertreter*innen von Interessengruppen (Verbände, stadtpolitische Initiativen)
- unabhängige Expert*innen (Wissenschaft, Planung, Beratung)
- Vertreter*innen interessierter öffentlicher und privater Unternehmen der Wohnungswirtschaft, insbesondere aus dem genossenschaftlichen und gemeinwohlorientierten Bereich
- Interessierte und an einer Mitarbeit interessierte natürliche Personen
Die Liste ist nicht abschließend.
2.2.2 Beratende Mitglieder
Die enge Einbindung der Berliner Landes- und Bezirksverwaltungen als permanente Mitglieder des Runden Tisches wird angestrebt. Sie entsenden Vertreter*innen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Der Runde Tisch kann über die Aufnahme weitere beratende Mitglieder entscheiden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit 1 Vertreter*in
- Senatsverwaltung für 1 Finanzen mit 1 *n Vertreter*in
- Vertreter*innen der Bezirksverwaltungen nach Bedarf (Themen und Fallbezogen)
- Vertreter*innen des Portfolioausschusses
2.3 Transparenz der institutionellen Zugehörigkeit
Sind Mitglieder am Runden Tisch nicht als Vertreter*innen von Organisationen, sondern als natürliche Personen berufen, müssen Sie offenlegen, welcher Organisation oder welchen Organisationen sie angehören. Die Organisationen werden in der Mitgliederliste aufgezählt. Veränderungen sind der Koordination des Runden Tisches selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Neue Mitglieder
Wer zur Mitarbeit am Runden Tisch hinzukommen möchte, benötigt dazu eine Bürgin/einen Bürgen unter den bisherigen Mitgliedern. Anträge auf Mitgliedschaft sind durch den Bürgen oder die Bürgin der Koordinierungsstelle mitzuteilen. Anträge über neue Mitglieder werden allen Mitgliedern parallel zur Einladung zum nächsten Runden Tisch zugestellt. Der Beschluss über die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt in der Sitzung des Runden Tisches.
Ist die maximale Zahl an Mitgliedern erreicht, kommen neue Mitglieder nach positivem Beschluss auf eine Warteliste, so lange auf dieser ein freier Platz ist. Wird ein Platz am Runden Tisch frei, rückt ein Mitglied von der Warteliste nach. Ist die maximale Anzahl an Mitgliedern erreicht und die Warteliste voll, werden keine Anträge auf neue Mitgliedschaften angenommen.
2.5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet,
- durch Austritt.
- wenn ein Mitglied drei aufeinander folgenden Sitzungen – entschuldigt oder nicht entschuldigt – fernbleibt.
- wenn die Mitglieder des Runden Tisches den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Der Antrag auf Ausschluss ist zu begründen und inkl. Begründung in der Einladung des Runden Tisches anzukündigen. Das betroffene Mitglied hat das Recht auf Stellungnahme. Ein Anrecht auf eine Aussprache besteht nicht.
2.6 Mitgliederzahl
Die Mitgliederzahl des Runden Tisches beträgt in der Summe aus beratenden Mitgliedern und Mitgliedern mit Stimmrecht maximal 50 Mitglieder plus 5 Wartelistenplätze.
2.7 Mitgliederliste
Die Koordinationsstelle des Runden Tisches führt eine Mitgliederliste, die auf der Website veröffentlicht wird, bzw. über den Lenkungskreis oder die Koordinierungsstelle eingesehen werden kann.
2.8 Toleranz und Vielfalt
Die Mitglieder setzen sich für Toleranz und Vielfalt ein und wenden sich gegen menschenverachtende Einstellungen. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Religions-, Behindertenfeindlichkeit und Ausgrenzung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung wird nicht toleriert. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss.
2.9 Gäste
Über die oben genannten Personen und Gruppen sind alle zur Mitarbeit als Gäste eingeladen, die den Forderungen des Runden Tisches zustimmen und deren Mitarbeit am Runden Tisch einmal von allen Anwesenden akzeptiert worden ist.
3. Koordination, inhaltliche Vorbereitung und Dokumentation
Die inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Koordination des Runden Tisches obliegt der Initiative Stadt Neudenken – im Speziellen dem Lenkungskreis der Initiative – sie bedient sich dafür einer Koordinierungsstelle.
3.1 Koordination
Die Koordination kann an Dritte delegiert werden, (etwa Dienstleister), welche die Aufgabe in enger Absprache mit der Initiative Stadt Neudenken übernehmen.
3.2 Inhaltliche Vorbereitung
Vorschläge für Themen werden in der Regel am Runden Tisch entwickelt und dort abgestimmt. Die Koordinierungsstelle pflegt eine Liste mit den verschiedenen Themen.
Die Festlegung auf ein Thema für einen Runden Tisch erfolgt durch die Initiative Stadt Neudenken unter Berücksichtigung der Vorschlagsliste. Die Initiative Stadt Neudenken priorisiert dafür die Reihenfolge der Vorschläge. Der Initiative Stadt Neudenken steht es frei aus gegebenem Anlass eigene Themen zu setzen.
Die weitere Vorbereitung und Festlegung der Tagesordnung erfolgt durch die Koordinierungsstelle.
Zur inhaltlichen Vorbereitung können im Bedarfsfall auf Einladung der Koordinierungsstelle oder des Runden Tisches Arbeitsgruppen gebildet werden.
3.3 Dokumentation
Im Rahmen der Koordination erfolgt eine geeignete öffentlich zugängliche Dokumentation aller Belange der Runden Tische sowie der Arbeitsformate, etwa über eine Webseite.
4. Sitzungen
4.1 Vertrauensvolle Arbeitsweise
Grundlage der Arbeit ist gegenseitiges Vertrauen aller am Runden Tisch Mitarbeitenden.
4.2 Öffentliche Sitzungen
Die Sitzungen des Runden Tisches finden grundsätzlich öffentlich statt.
4.3 Turnus
Der Runde Tisch tagt nach Möglichkeit 3 – 4 Mal im Jahr und lädt je nach thematischem Schwerpunkt gezielt weitere Akteure und Expert*innen in die Sitzungen ein. Die Einbindung mittelbar öffentlicher Eigentümer (Berliner Wasserbetriebe, Berlin Energie, Deutsche Bahn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, etc.), an der Finanzierung gemeinwohlorientierter Immobilien interessierte Banken oder Vertreter aus anderen deutschen Städten wird angestrebt. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen kann je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden.
4.4 Einladung
Die Koordinierungsstelle des Runden Tisches lädt rechtzeitig (mindestens 2 Wochen, angestrebt sind 4 Wochen vor der jeweiligen Sitzung) alle Mitglieder per E-Mail mit Ankündigung der Tagesordnung ein. Wer verhindert ist, ist gebeten, sich zu entschuldigen. Die Einladung wird darüber hinaus auf geeignetem Weg (etwa Newsletter der Initiative) öffentlich gemacht.
4.5 Moderation
Für jede Sitzung wird eine Moderation festgelegt. Die Sitzungen werden vom/von der Moderator*in geleitet.
4.6 Protokoll
Über jede Sitzung wird Protokoll geführt. Das Protokoll wird, falls vorhanden, von der Koordinierungsstelle verfasst. Existiert keine Koordinierungsstelle, wird der/die Protokollant*in zu Beginn der Sitzung festgelegt. Das Protokoll der jeweils letzten Sitzung wird spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung per E-Mail verschickt. Einwände gegen das Protokoll werden im Protokoll der laufenden Sitzung festgehalten. Das Protokoll ist dann mit den gegebenenfalls gemachten Einwänden gültig.
4.7 Teilnahme von Senator*innen und Staatssekretär*innen
Die Mitglieder des Runden Tisches, insbesondere die Mitglieder der Senatsverwaltungen wirken darauf hin, dass
- jede 2. Sitzung ein*e Staatssekretär*in (abwechselnd von den für Stadtentwicklung, Wohnen und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen)
- je 1 x jährlich ein*e Senator*in der für Stadtentwicklung, Wohnen und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen)
am Runden Tisch teilnimmt.
5. Beschlüsse
5.1 Konsensprinzip
Der Runde Tisch entscheidet immer im Konsens. Wenn sich kein anwesendes Mitglied gegen einen Beschluss (etwa eine diskutierte Stellungnahme; die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern oder gegen ein bestimmtes Vorhaben) ausspricht, ist der Beschluss gültig und wird im Protokoll festgehalten. Der Runde Tisch ist beschlussfähig, wenn 40% der Mitglieder anwesend sind.
Ziel dieses Konsensprinzips ist es, dass Organisationen oder Einzelpersonen aus einem möglichst breiten demokratischen Spektrum am Runden Tisch mitarbeiten können. Es sollen keine Beschlüsse gefasst werden, die einer beteiligten demokratischen Organisation oder Einzelpersonen die Mitarbeit unmöglich macht. Zugleich verpflichten sich die Teilnehmer zu größtmöglicher Toleranz und Kompromissfähigkeit gegenüber den anderen Mitarbeitenden am Runden Tisch.
5.2 Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Runden Tisches mit Stimmrecht laut Geschäftsordnung. Gästen kann in einer Sitzung auf Antrag eines Mitglieds per Beschluss ein Stimmrecht für die jeweilige Sitzung oder zu einzelnen Abstimmungen eingeräumt werden. Die Beschlussfähigkeit bleibt davon unberührt.
6. Arbeitsformate
Der Runde Tisch vereinbart nach Bedarf weitere Veranstaltungsformate (etwa Arbeitsgruppen, Fachgespräche, Salons, Werkstätten, …) zu einzelnen Themenschwerpunkten. Kern aller Arbeitsformate ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammen mit weiteren Expert*innen. Ergebnisse der Arbeitsformate werden am Runden Tisch veröffentlicht.
7. Finanzen
Die Finanzen des Runden Tisches werden, soweit vorhanden und notwendig, vom Verein Stadt Neudenken e.V. verwaltet, der Einnahmen und Ausgaben gegenüber den Mitarbeitenden am Runden Tisch offenlegt.
8. Gültigkeit
Die Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder des Berliner „Runden Tisches Liegenschaftspolitik“ verbindlich. Änderungen und/oder Ergänzungen der Geschäftsordnung können nur im Konsens, bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder, am Runden Tisch vorgenommen werden.
9. Auflösung des Runden Tisches
Der Runde Tisch kann sich selbst (Beschluss im Konsens, bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder) auflösen, bzw. löst sich selbst auf, wenn er weniger als 10 Mitglieder hat.
Im Konsens verabschiedet vom Plenum des „Runden Tisches Liegenschaftspolitik“ Berlin
Berlin, den 29.11.2019
Stadtkonferenz Berlin // 27.09.2024
Save the Date! 40. Runder Tisch Liegenschaftspolitik // vsl. 22.11.2024
39. Runder Tisch Liegenschaftspolitik // 28.06.2024 // Berliner Liegenschaftspolitik – Quo Vadis?
38. Runder Tisch Liegenschaftspolitik // 03.05.2024 // Haushalt trifft Stadtgesellschaft
37. Runder Tisch Liegenschaftspolitik // 13.10.2023 // Bauen, nicht bauen, umbauen (Teil 2)
36. Runder Tisch Liegenschaftspolitik // 15.09.2023 // Bauen, nicht bauen, umbauen (Teil 1)