Australische Botschaft (Ost)

27. Runder Tisch

Kurzupdate von Andrea Fürst und Sonja Hornung
  • Das Haus ist 2017 für einen günstigen Mietpreis zur Verfügung gestellt worden
  • Eigentümer: Noch keine genehmigte Baupläne
  • Der Kunstverein hat Vorkaufsrecht
  • Ziel: Günstige Atelierräume und öffentlichen Garten sichern
  • Aktuelles Mietverhältnis: Mietverlägerungen jede drei Monate
  • Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Sicherung des Hauses:
    • Haus eigenständig durch den Verein kaufen
    • Ankauf der Immobilien durch das Land Berlin, mit der Voraussetzung einer Zusammenarbeit im Rahmen des Arbeitsraumprogramms

26. Runder Tisch

BEZEICHNUNG der Liegenschaft (Titel o.ä.)

Atelierhaus Australische Botschaft(Ost)

ADRESSE der Liegenschaft:

Grabbeallee 34 – 40, 13156 Berlin

Eigentumsverhältnis der Liegenschaft

Privateigentum

Verkehrswert der Liegenschaft

geschätzt 7 Mio. Euro

Grundfläche in m² der Liegenschaft (BGF)

2.911,43 m²

Vergabeverfahren/geplantes Vergabeverfahren

Direktvergabe

Was ist die liegenschaftspolitische Problemlage?

Die Treuhandliegenschaftsgesellschaft TLG übernahm die frühere australische Botschaft, als sie zahlreiche staatliche Immobilien der untergegangenen DDR verkaufte. Nach 1996 wechselte das Gebäude mehrmals den Besitzer. Das Gebäude wurde im Jahr 2010 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben privatisiert. Im Jahr 2014 plante der Unternehmer Lars Dittrich den Abriss des Gebäudes. Auf Initiative von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner wurde es jedoch im Herbst 2015 unter Denkmalschutz gestellt, womit das frühere Botschaftsgebäude erhalten blieb. Seit 2015 ist das Immobilienunternehmen Prexxot GmbH Besitzer des früheren Botschaftsgebäudes in der Grabbeallee. Dessen Pläne, bis 2018 auf dem Gelände Luxusappartements einzurichten, verzögerten sich. Der Kaufwert der Immobilie hat sich durch die Finanzierung stark potenziert und wurde bei der 1. Prüfung auf Erwerb durch die BIM respektive Senat für Kultur und Europa deshalb abgelehnt. Zwischenzeitlich liegt der Antrag der Kulturverwaltung zum 2. Mal zur Prüfung vor.

Die ansässigen Künstler haben detaillierte Konzepte erarbeitet, um mit der Unterstützung der Edith Marion Stiftung, der Triodos Bank und dem Mietshäusersyndikat die Finanzierung der Liegenschaft zu realisieren, aber ohne die finanzielle Unterstützung von der Stadt oder privaten Sponsoren sehen wir nicht diesen Ort vor dem Kauf des Meistbietenden zu sichern. Unser Vorkaufrecht wurde uns vom Eigentümer mündlich bis September 2019 zugesprochen, danach geht das Objekt auf den freien Immobilienmarkt.

Was ist die liegenschaftspolitische Forderung?

Es gilt das Gebäude des Atelierhaus Australische Botschaft (Ost), dieses einzige zugängliche Exemplar der Botschaftsbauten der DDR für die Öffentlichkeit und für künftige Generationen zu schützen. Botschaftsbauten in Berlin – Pankow sind architekturhistorisch singuläre Relikte, nicht nur in Berlin, sondern weltweit. (Studie der TU (Denkmalpflege)

Als Atelierhaus bleibt das Atelierhaus Australische Botschaft (Ost) der Öffentlichkeit erhalten und zugänglich und sein historischer Wert wird gepflegt, unterstützt und verbreitet u.a. als Thema und Fokus von Führungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Ausstellungen. Das Haus bietet physisch und geistig einen idealen Ort, um den Austausch von Kunst und Kultur und die soziale und kulturelle Vielfalt zu gewährleisten. Es sichert langfristig und nachhaltig bildenden und darstellenden Künstlern ein/en günstiges Atelier/ Arbeitsraum. Zahlreiche Langzeit Projekte, zum Teil in Kooperation mit externen Trägern, wie zum Beispiel der Nachbarschaftsgarten mit Tennisplatz, wurden konzipiert

Vorgeschlagenes weiteres Vorgehen:

Einreichung und Präsentation durch

Andrea Fürst
Atelierhaus Australische Botschaft (Ost) e.V.
afue@nullgmx.net
+4917683140737

Eingereicht am: 14.03.2019
Erste Präsentation am 26. Runden Tisch am: 30.11.2018